SAFETEE Critical Radar
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Critical Radar
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SAFETEE GmbH, Wasserstr. 221, 44799 Bochum, Amtsgericht Bochum HRB 18360, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Riegel (nachfolgend „SAFETEE“), und ihren Kunden über die Nutzung des Dienstes „Critical Radar“ unter www.criticalradar.de einschließlich aller zugehörigen Leistungen (Pakete Radar Basis, Fokus, Projekt, Partner, Erstanalyse, Ad-hoc-Berichte, Zugang „Mein Radar“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SAFETEE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
(4) Für die kostenlose Demo-Nutzung („Free-Demo“) gelten diese AGB entsprechend, soweit sie nicht ausdrücklich nur entgeltliche Pakete betreffen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete und Preise auf www.criticalradar.de und www.safetee.eu stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit Absenden des Anfrageformulars oder einer Bestellung in Textform gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn SAFETEE das Angebot in Textform annimmt (Auftragsbestätigung) oder die Leistung freischaltet. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme. SAFETEE ist frei, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Für die Pakete Fokus, Projekt und Partner geht dem Vertrag regelmäßig ein Gespräch zur Festlegung des Suchprofils voraus; der Umfang des Suchprofils wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.
(4) Bei der Free-Demo kommt der Nutzungsvertrag mit Bestätigung der E-Mail-Adresse (Double-Opt-in) zustande.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Critical Radar ist ein redaktionell betreutes Informations- und Analyseangebot zur Lage kritischer Infrastruktur, von Energieprojekten, Großbaustellen und IT-Sicherheit in Deutschland. Es umfasst nach Maßgabe des gebuchten Pakets insbesondere:
- Lageeinträge, Vorfallmeldungen und Einordnungen aus amtlichen und offen lizenzierten Quellen,
- Prognosen mit Wahrscheinlichkeitsangaben, Annahmen und Frühwarnzeichen,
- Weltlage-Darstellungen mit Einschätzung der Wirkung auf Deutschland,
- Stimmungsindizes aus veröffentlichten Umfragen,
- Ausgaben als PDF, Archiv und Wissensdatenbank,
- bei Radar Basis (Stufen Einzel, Team, Unternehmen, Standort): Zugang zu allen veröffentlichten Inhalten und allen SAFETEE-Prognosen für die vereinbarte Zahl von Nutzern, ohne Suchprofile, eigene Fragen und „Mein Radar“,
- bei Fokus, Projekt und Partner: kundenspezifische Suchprofile, Lageberichte, Prognosen und Zugang zum Bereich „Mein Radar“,
- bei Projekt und Partner: Ad-hoc-Berichte bei Lagewechsel mit einer Reaktionszeit von zwei Werktagen (Zielwert, Absatz 2 in § 9),
- bei Partner: feste Ansprechperson, Beratungstage und Einspeisung eigener Unterlagen des Kunden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang je Paket ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung auf www.criticalradar.de und aus der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort als „ab [Datum]“ oder „in Vorbereitung“ gekennzeichnet sind, sind nicht Vertragsgegenstand, bevor SAFETEE sie freischaltet.
(3) Die Erstanalyse ist eine einmalige Leistung: Anlage des Suchprofils, Festlegung der Quellen für Branche und Region, ein Ist-Lagebild als PDF und ein Gespräch von 60 Minuten. Sie ist Voraussetzung für die Pakete Fokus, Projekt und Partner und wird gesondert vergütet.
(4) SAFETEE erbringt die Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, das Eintreten prognostizierter Ereignisse oder die Vollständigkeit der Lagedarstellung werden nicht geschuldet (siehe § 4).
(5) SAFETEE ist berechtigt, Inhalte, Quellen, Rubriken und Darstellung weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, soweit der vertraglich vereinbarte Kernzweck gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Der Wegfall einer Quelle aus lizenzrechtlichen Gründen begründet keinen Mangel, wenn SAFETEE die betroffene Information aus anderen Quellen in vergleichbarer Weise bereitstellt oder den Kunden hierüber informiert.
(6) Beratungsleistungen, die über den Leistungsumfang des gebuchten Pakets hinausgehen (z. B. Beratungstage, Krisenübungen, SiGeKo-Leistungen), werden gesondert nach den jeweils geltenden Bedingungen der SAFETEE GmbH für Beratungsleistungen beauftragt.
(7) Im Paketentgelt sind folgende Leistungen über „Mein Radar“ enthalten: Fragen (redaktionelle Kurzantwort ohne Wahrscheinlichkeitsangabe): Fokus bis zu 5 je Monat, Projekt bis zu 15 je Monat, Partner im Rahmen einer sachgerechten Nutzung; Ad-hoc-Berichte: Projekt bis zu 4, Partner bis zu 8 je Monat; individuelle Prognosen (Prognose zum Vorhaben des Kunden mit Aussage, Wahrscheinlichkeit, Stichtag, Annahmen und Grundlagen, Nachverfolgung bis zum Stichtag und Auswertung): Fokus 3 je Kalenderjahr, Projekt 6 je Kalenderjahr, Partner im vereinbarten Umfang (nach Vereinbarung). Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Zeitraums. Weitere individuelle Prognosen bestellt der Kunde in „Mein Radar“ ausdrücklich als kostenpflichtig zum Einzelpreis der Preisliste (Fokus 690 €, Projekt 590 €, Partner 490 €; für Radar Basis 890 € je Prognose als Einzelauftrag, höchstens vier je Vertragsjahr). Darüber hinausgehende Anforderungen rechnet SAFETEE nach Aufwand zu dem in der Preisliste genannten Stundensatz ab, sofern der Kunde sie nach Hinweis auf die Vergütungspflicht beauftragt.
(8) Mit der Bestätigung eines kostenlosen Kontos (Free-Demo) erhält der Nutzer einmalig für drei Tage einen Probezugang mit dem Umfang von Radar Basis, jedoch ohne Quellenverzeichnisse, ohne Prognose-Grundlagen und ohne PDF-Ausgaben. Der Probezugang ist unentgeltlich, begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung und endet automatisch; danach gilt die Free-Demo. Je E-Mail-Adresse wird ein Probezugang gewährt. Nach Ende des Probezugangs erhält der Nutzer eine Mitteilung zu seinem Konto; werbliche Mitteilungen erfolgen nur mit gesonderter Einwilligung.
§ 4 Art der Inhalte, Prognosen, keine Beratung im Einzelfall
(1) Die Inhalte von Critical Radar sind Informations- und Entscheidungshilfen. Sie ersetzen keine eigene Prüfung des Kunden, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine behördliche Auskunft. Die Entscheidung über Maßnahmen, Investitionen, Verträge, Bauabläufe oder Sicherheitsvorkehrungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung.
(2) Critical Radar ist kein Warn-, Alarm- oder sicherheitstechnisches System. Es ist nicht dafür bestimmt und nicht geeignet, Entscheidungen über Gefahren für Leib und Leben, Evakuierungen, Notfall- oder Rettungsmaßnahmen zu stützen. Die Pflichten des Kunden als Arbeitgeber, Betreiber oder Bauherr, insbesondere nach ArbSchG, BetrSichV, BaustellV, BSIG und sektorspezifischem Recht, bleiben uneingeschränkt beim Kunden und werden durch die Nutzung des Dienstes weder übernommen noch erfüllt.
(3) Prognosen sind Einschätzungen über ungewisse zukünftige Ereignisse. Die angegebene Wahrscheinlichkeit drückt den Grad der redaktionellen Überzeugung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aus. Sie ist keine Zusicherung, keine Garantie und keine Tatsachenbehauptung über den Eintritt oder Nichteintritt des Ereignisses. Jede Prognose kann sich als unzutreffend erweisen; dies ist dem Dienst wesensimmanent. Der Kunde erkennt an, dass auch eine Prognose mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten und eine Prognose mit niedriger Wahrscheinlichkeit eintreten kann.
(4) Jede Prognose nennt ihre Annahmen und, soweit vorhanden, Frühwarnzeichen. Der Kunde ist gehalten, diese Annahmen vor einer darauf gestützten Entscheidung selbst zu prüfen. Eine veröffentlichte Trefferhistorie beschreibt vergangene Ergebnisse und lässt keinen Schluss auf künftige Treffsicherheit zu.
(5) Lageeinträge beruhen auf Quellen Dritter (Behörden, Netzbetreiber, Presseagenturen, wissenschaftliche Einrichtungen, Umfrageinstitute). SAFETEE prüft Quellen nach redaktionellen Regeln, übernimmt aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben Dritter. Einträge mit nur einer Quelle sind als solche gekennzeichnet. Der Newsticker enthält ungeprüfte Meldungen und ist entsprechend markiert.
(6) Inhalte beziehen sich auf den Stand zum angegebenen Datum. Ältere Ausgaben im Archiv geben den Stand ihres Erscheinens wieder.
(7) Stimmungsindizes, Ampeln und Indexwerte (z. B. zur Staatsordnung) beruhen auf veröffentlichten Daten Dritter nach einer offengelegten Methode; sie sind keine Bewertung durch SAFETEE und keine Aussage über einzelne Personen, Unternehmen oder Staaten.
§ 5 Einsatz von KI-Systemen
(1) SAFETEE setzt bei Recherche, Vorsortierung, Entwurf und Übersetzung von Inhalten KI-Systeme ein. Die Freigabe veröffentlichter Lageeinträge, Prognosen und Einordnungen erfolgt durch benannte Personen der Redaktion; der Prüfweg wird protokolliert.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Verfahren fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Ergebnisse liefern können. SAFETEE begegnet dem durch redaktionelle Prüfung, Quellenpflicht und regelmäßige Aktualitätsprüfung, schuldet aber keine Fehlerfreiheit.
(3) Fragen, die der Kunde über „Mein Radar“ stellt, werden redaktionell beantwortet. Die Antwort kann unter Einsatz von KI vorbereitet werden; sie gilt als Inhalt im Sinne von § 4.
(4) Unterlagen, die der Kunde einspeist (nur Paket Partner), können zur Beantwortung seiner Fragen durch KI-Systeme verarbeitet werden. Eine Verwendung zum Training von KI-Modellen findet nicht statt. Die Verarbeitung erfolgt bei Auftragsverarbeitern innerhalb der EU oder auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (siehe § 14).
(5) Im Paket Partner kann SAFETEE auf Wunsch des Kunden die Funktion „KI-Entwurf“ freischalten. Der Kunde kann dann zu einer über „Mein Radar“ gestellten Frage eine sofortige, ausschließlich durch ein KI-System erzeugte Einschätzung mit Wahrscheinlichkeitsangabe abrufen (höchstens zehn je Kalendermonat). Ein KI-Entwurf ist keine redaktionell geprüfte Prognose und kein Inhalt im Sinne von § 4 Abs. 1; er wird als „KI-Entwurf – nicht redaktionell geprüft“ gekennzeichnet (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689), erscheint nicht in Ausgaben oder PDF-Berichten und wird nur dem Kunden angezeigt. Der Kunde kann zu jedem KI-Entwurf die redaktionelle Prüfung anfordern; erst die geprüfte und freigegebene Prognose gilt als Inhalt nach § 4. Für KI-Entwürfe schuldet SAFETEE weder Richtigkeit noch Vollständigkeit; § 11 bleibt unberührt. SAFETEE kann die Funktion jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen einstellen, wenn ihre Fortführung rechtlich oder technisch unzumutbar wird.
§ 6 Mitwirkung des Kunden, Nutzungsrechte, Zugang
(1) Der Kunde stellt die für das Suchprofil erforderlichen Angaben (Branche, Projektart, Region, Zeitraum) vollständig und richtig bereit und teilt Änderungen unverzüglich mit. Die Qualität kundenspezifischer Leistungen hängt von diesen Angaben ab.
(2) Zugangsdaten (insbesondere Anmelde-Links) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den im Paket vorgesehenen Nutzern des Kunden zugänglich gemacht werden. Nutzerkonten sind personengebunden; eine Weitergabe an Dritte oder eine gemeinsame Nutzung ist untersagt. Der Kunde haftet für Handlungen, die über seine Nutzerkonten vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.
(3) SAFETEE räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Inhalte für eigene unternehmensinterne Zwecke zu nutzen, insbesondere abzurufen, zu speichern, auszudrucken und innerhalb des eigenen Unternehmens an die vertraglich vorgesehene Zahl von Nutzern weiterzugeben. Bei Radar Basis gilt dies je Nutzer.
(4) Nicht gestattet sind insbesondere: die Weitergabe von Inhalten an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens, die öffentliche Zugänglichmachung, die Aufnahme in eigene entgeltliche oder unentgeltliche Informationsdienste, die Nutzung zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots, das systematische Auslesen (Scraping), die Nutzung zum Training von KI-Systemen sowie die Entfernung von Quellen-, Lizenz- und Urheberhinweisen. Die Weitergabe einzelner Prognosen oder Lageauszüge an Auftraggeber, Versicherer oder Behörden im Rahmen des eigenen Projekts ist zulässig, sofern der Auszug unverändert bleibt, SAFETEE als Quelle, das Datum des Standes und der Hinweis nach § 4 Abs. 1 genannt werden.
(5) Inhalte Dritter (z. B. Presseagenturmeldungen, amtliche Daten, Indizes) unterliegen zusätzlich den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers, die in der Ausgabe oder im PDF angegeben sind. Der Kunde hält diese Bedingungen ein.
(6) Für Partner-Kunden: Der Kunde versichert, dass er zur Einspeisung der von ihm bereitgestellten Unterlagen berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er räumt SAFETEE das Recht ein, die Unterlagen zur Vertragserfüllung zu verarbeiten; sie werden nicht für andere Kunden verwendet.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, im Übrigen die Preisliste auf www.criticalradar.de. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Erstanalyse wird mit Auftragsbestätigung fällig. Monatliche Paketentgelte werden jeweils zum Monatsbeginn im Voraus, jährliche Entgelte (Radar Basis jährlich) zu Laufzeitbeginn im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar; auf Wunsch des Kunden per SEPA-Firmenlastschrift.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. SAFETEE kann den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
(4) SAFETEE kann die Paketentgelte höchstens einmal je Vertragsjahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten (insbesondere Lizenzentgelte für Datenquellen, Entgelte für KI- und Hosting-Dienste, Personalkosten der Redaktion) seit der letzten Preisfestsetzung verändert haben; Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt. Übersteigt die Erhöhung 10 % gegenüber dem bisherigen Entgelt, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weist SAFETEE in der Ankündigung hin.
(5) Aktionen: SAFETEE kann zeitlich begrenzte Nachlässe gewähren, deren Bedingungen auf www.criticalradar.de/radar#pakete vollständig angegeben sind, insbesondere (a) Startrabatt nach dem Probezugang: bei Bestellung von Radar Basis innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Probezugangs 20 % auf die ersten drei Monatsentgelte bzw. bei jährlicher Buchung zwei Monatsentgelte; (b) beim Wechsel in ein höheres Paket ist der erste Monat des neuen Pakets entgeltfrei; (c) beim Wechsel aus Radar Basis in ein Paket mit Erstanalyse innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn wird die Erstanalyse zur Hälfte berechnet; (d) bei Radar Basis Team und Unternehmen ist im ersten Vertragsjahr eine individuelle Prognose enthalten. Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar, gelten nur für Unternehmer und nur bei Bestellung innerhalb der angegebenen Frist; ein Anspruch auf künftige Aktionen besteht nicht.
(6) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Pakete Fokus, Projekt und Partner haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Beginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Radar Basis kann monatlich oder jährlich gebucht werden. Bei monatlicher Buchung ist der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar; bei jährlicher Buchung verlängert er sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Die Free-Demo ist jederzeit beiderseits ohne Frist kündbar. Konten ohne Anmeldung innerhalb von 12 Monaten werden gelöscht.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SAFETEE insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 6 Abs. 2 oder 4 verstößt, mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
(5) SAFETEE kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn eine für das Suchprofil des Kunden wesentliche Datenquelle aus Gründen entfällt, die SAFETEE nicht zu vertreten hat, oder wenn die Fortführung des Dienstes durch eine Änderung der Rechtslage (insbesondere Medien-, Datenschutz- oder KI-Recht) unzumutbar wird. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende erstattet SAFETEE anteilig.
(6) Die Erstanalyse ist ein einmaliger Auftrag und wird durch eine Kündigung des Pakets nicht berührt.
(6a) Der Kunde kann jederzeit in ein höheres Paket wechseln. Der Wechsel wird zum nächsten Monatsersten wirksam; im Voraus gezahlte Entgelte des bisherigen Pakets werden anteilig auf das neue Paket angerechnet. Für das neue Paket gilt ab Wechsel dessen Mindestlaufzeit.
(7) Nach Vertragsende endet der Zugang zu „Mein Radar“. Bereits heruntergeladene Ausgaben darf der Kunde im Rahmen von § 6 Abs. 3 weiter unternehmensintern nutzen. Kundenbezogene Daten (Suchprofile, eingespeiste Unterlagen) werden 90 Tage nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Erscheinungsrhythmus, höhere Gewalt
(1) SAFETEE strebt eine Verfügbarkeit des Online-Dienstes von 98 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Hosting-Anbieters. Dieser Wert ist ein Zielwert und keine Zusicherung. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle von Drittanbietern (Hosting, Datenbank, Quellen-Schnittstellen), höhere Gewalt und Angriffe auf die Infrastruktur, soweit SAFETEE sie nicht zu vertreten hat. Mängelrechte wegen Nichtverfügbarkeit bestehen erst, wenn die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat aus von SAFETEE zu vertretenden Gründen unter 95 % liegt.
(2) Ausgaben erscheinen im Regelfall wöchentlich, freitags; wöchentliche Lageberichte für Fokus, Projekt und Partner werden in der Regel werktags bereitgestellt. Ad-hoc-Berichte (Projekt, Partner) werden bei einem Lagewechsel angestrebt innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) nach Eingang der Anforderung oder nach Kenntnis des Lagewechsels in Textform bereitgestellt (Zielwert; Sofortmeldungen sind nicht geschuldet). Eine kurzfristige Verschiebung aus redaktionellen Gründen begründet keinen Mangel, wenn SAFETEE den Kunden informiert.
(3) Bei Großlagen („Sonderlage“) kann SAFETEE den Erscheinungsrhythmus verdichten; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(4) SAFETEE stellt keine Echtzeit-Alarmierung bereit. Alerts per E-Mail, soweit im Paket enthalten, sind eine Zusatzinformation ohne Garantie für Zustellung oder Zeitpunkt; sie ersetzen keine Warnsysteme der Behörden.
(5) Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur sowie Cyberangriffe, die SAFETEE nicht zu vertreten hat) befreien SAFETEE für ihre Dauer und ihren Umfang von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; vorausgezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
§ 10 Gewährleistung
(1) SAFETEE schuldet die Bereitstellung der Inhalte nach den in § 3, § 4 und § 9 beschriebenen Grundsätzen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen redaktionellen Informationsdienstes. Nicht geschuldet sind die Richtigkeit von Prognosen, die Vollständigkeit der Lagedarstellung, die Richtigkeit von Angaben Dritter oder ein bestimmter Nutzen für den Kunden.
(2) Erkennt der Kunde einen inhaltlichen Fehler, einen Zugangsmangel oder das Ausbleiben einer vertraglich vorgesehenen Leistung, teilt er dies SAFETEE unverzüglich in Textform mit. SAFETEE wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beheben, insbesondere durch Korrektur, Nachlieferung oder Wiederherstellung des Zugangs.
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie SAFETEE unmöglich, kann der Kunde das Entgelt für den betroffenen Zeitraum angemessen mindern oder, bei erheblichen Mängeln, den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
(4) Die Free-Demo wird ohne Gewährleistung bereitgestellt, soweit nicht § 11 Abs. 1 und 2 eingreifen.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) SAFETEE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SAFETEE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet SAFETEE der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; bei Critical Radar sind dies insbesondere die Bereitstellung des Zugangs und die Lieferung der vereinbarten Berichte.
(3) Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Sinne von Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den betroffenen Vertrag gezahlten Nettoentgelte, höchstens jedoch auf 25.000 Euro je Schadensfall und 50.000 Euro je Vertragsjahr. Bei der Free-Demo und bei Radar Basis beträgt die Höchstgrenze 2.500 Euro je Vertragsjahr.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von SAFETEE für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Abs. 1 und 2 eingreifen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass
- eine Prognose nicht oder anders eintritt als angegeben,
- ein Ereignis nicht, verspätet oder unvollständig im Lagebild erscheint,
- Angaben Dritter (Behörden, Agenturen, Datenanbieter) unrichtig, unvollständig oder veraltet sind,
- der Kunde eine Entscheidung auf Inhalte stützt, ohne die genannten Annahmen und Quellen selbst zu prüfen,
- Alerts, Berichte oder Ad-hoc-Antworten nicht, verspätet oder fehlerhaft zugehen,
- der Dienst vorübergehend nicht verfügbar ist.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Baustillstand, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten, Datenverlust (soweit der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat) sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in den Fällen des Abs. 2 und 4 ausgeschlossen, soweit nicht Abs. 1 eingreift.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SAFETEE.
(7) Eine verschuldensunabhängige Haftung von SAFETEE für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit der Vertrag mietrechtliche Elemente (Bereitstellung des Online-Zugangs) enthält.
(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren, soweit nicht Abs. 1 eingreift, in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(9) Für Beratungsleistungen nach § 3 Abs. 6 gelten die Haftungsregeln der jeweiligen Beratungsbedingungen; die Grenzen dieses § 11 werden dadurch nicht erweitert.
(10) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
§ 12 Freistellung
(1) Der Kunde stellt SAFETEE von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung der Inhalte durch den Kunden oder seine Nutzer entstehen, insbesondere aus einer Weitergabe entgegen § 6 Abs. 4 oder aus der Einspeisung von Unterlagen, an denen der Kunde nicht die erforderlichen Rechte hält (§ 6 Abs. 6). Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Kunde kann die Verteidigung übernehmen; SAFETEE wird ihn hierbei angemessen unterstützen und keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgeben.
§ 13 Vertraulichkeit, Referenznennung
(1) Kundenspezifische Inhalte (Suchprofile, kundenbezogene Prognosen, Lageberichte, Antworten auf Kundenfragen, eingespeiste Unterlagen) behandelt SAFETEE vertraulich und macht sie anderen Kunden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ein Rückfluss kundenspezifischer Inhalte in das öffentliche Radar findet nicht statt.
(2) SAFETEE darf allgemeine Erkenntnisse aus der Recherche (z. B. eine Gesetzesänderung, ein öffentlich bekannter Vorfall), die nicht auf den Kunden zurückführbar sind, im öffentlichen Radar verwenden.
(3) Der Kunde behandelt nicht öffentliche Inhalte aus „Mein Radar“ vertraulich, soweit § 6 Abs. 4 Satz 2 nichts anderes zulässt.
(4) SAFETEE darf den Kunden mit Firmenname und Logo in Referenzlisten auf www.criticalradar.de, www.safetee.eu und in Angebotsunterlagen nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; SAFETEE entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen. Inhaltliche Angaben über das Projekt oder Zitate des Kunden veröffentlicht SAFETEE nur nach gesonderter Freigabe in Textform.
§ 14 Datenschutz
(1) SAFETEE verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer des Kunden (Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Anmelde- und Nutzungsdaten) zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter www.criticalradar.de/datenschutz.
(2) Soweit SAFETEE im Paket Partner Unterlagen des Kunden verarbeitet, die personenbezogene Daten enthalten, schließen die Parteien vor der Einspeisung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. SAFETEE setzt Unterauftragsverarbeiter (Hosting, Datenbank, KI-Dienste) ein; eine aktuelle Liste stellt SAFETEE auf Anfrage bereit.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er seine Nutzer über die Verarbeitung informiert hat.
§ 15 Änderungen dieser AGB und der Leistungsbeschreibung
(1) SAFETEE kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen, regulatorischen oder technischen Gründen oder wegen einer Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Das vertragliche Gleichgewicht darf nicht zum Nachteil des Kunden verschoben werden; Hauptleistungspflichten und Entgelte werden nicht über diese Klausel geändert.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weist SAFETEE in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 16 Sperrung
(1) SAFETEE kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Nutzung entgegen § 6 Abs. 2 oder 4, für einen Angriff auf den Dienst oder für eine Gefährdung Dritter bestehen. SAFETEE informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
(2) Während einer Sperre nach Abs. 1, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. SAFETEE bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Englische Fassungen von Inhalten oder dieser AGB dienen der Information; im Zweifel gilt die deutsche Fassung.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von SAFETEE auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
Stand: Oktober 2026 · SAFETEE GmbH, Bochum
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